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Bauen und Wohnen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
BORISplusRichtwerte für Boden und Immobilien, Preisübersichten über den Immobilienmarkt NRW
Straßenbeleuchtung - StörungsmeldungHier können Sie eine Störung der Straßenbeleuchtung direkt melden.
Wohngeldrechner (Antrag online stellen!)Stellen Sie online Ihren Wohngeldantrag.
Wohnungsgeberbestätigungnach § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes
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Zweitwohnungssteuer - FragebogenEigentümer
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